| Tandemsprünge | Gültig ab 15.3.2026 |
| Tandemsprung aus 3000 Metern | 5.200 CZK |
| Tandemsprung aus 4200 Metern | 6.200 CZK |
Tandemsprung aus 6000 Metern | 9.499 CZK |
Einzelsprünge
Einzelsprung IAFF aus 4000 Metern | 9.900 CZK |
| Basis-Fallschirmsprungtraining aus 1500 Metern: | |
| 1 Sprung | 4.800 CZK |
| 3 Sprünge | 8.500 CZK |
Video und Foto für Tandem- oder Einzelsprung
| Video & Foto in Full-HD-Qualität + zusätzliche Selfie-Kameraaufnahmen | 3.000 CZK |
| Video & Foto in Full-HD-Qualität | 2.500 CZK |
Videoaufnahme für Sprung aus 6000 Metern | 1.800 CZK |
Zuschlag für Gewicht
| Gewicht des Passagiers 96 - 105 kg | 500 CZK |
| Gewicht des Passagiers 106 - 110 kg | 1.000 CZK |
| Gewicht des Passagiers 111 - 120 kg | 1.500 CZK (maximale Größe des Passagiers 185cm) |
Aufgrund des starken Anstiegs der Preise für Flugkraftstoff JET A1 in letzter Zeit sind wir jedoch gezwungen, auf die erhöhten Kosten zu reagieren, die mit dem Steigflug des Flugzeugs auf die Höhe des Tandemsprungs verbunden sind. Damit wir die Preise der Geschenkgutscheine selbst nicht pauschal erhöhen müssen und die bisherige Servicequalität erhalten bleibt, führen wir ab dem 28.3.2026 einen vorübergehenden Treibstoffzuschlag ein.
• Bei jedem Sprung wird vor Ort (bei der Registrierung am Flughafen) ein Treibstoffzuschlag berechnet.
• Dieser Zuschlag gilt auch für bereits gekaufte und bislang nicht eingelöste Gutscheine.
• Sobald sich die Kraftstoffpreise wieder auf ein stabiles Niveau einpendeln, rechnen wir mit einer erneuten Senkung oder Abschaffung dieser Gebühr.
Wir glauben, dass Sie diese Maßnahme verstehen werden. Unsere Priorität bleiben der technische Zustand der Flugzeuge und die erstklassige Ausbildung unserer Instruktoren, damit Sie Ihren Sprung in vollen Zügen und sicher genießen können.
Treibstoffzuchlang
| Treibstoffzuschlag für einen Tandemsprung aus 3000 Metern | 300 CZK |
| Treibstoffzuschlag für einen Tandemsprung aus 4000 Metern | 400 CZK |
| Treibstoffzuschlag für einen Tandemsprung aus 6000 Metern | 600 CZK |
Preisliste gültig ab 1.1.2026 (aktualisiert am 15.3.2026)